Achtung! Vor Bestellung von diebstahlrelevanten Bauteilen (wie z.B.
Schlüsseln, Gleichschliessungen,
BDC Steuergeräten) muss die
Bezugsberechtigung des Kunden, des KFZ-
Halters oder eines berechtigten Dritten durch Vorlage von
Original-KFZ-Papieren und eines amtlichen Lichtbildausweises sichergestellt werden!
Bei berechtigten Dritten ist zusätzlich eine Vollmacht des KFZ-Halters notwendig.
Kopien der angeführten
Berechtigungsnachweise sind in der
Fahrzeugakte abzulegen.
Bei Verlust eines FZG-Schlüssels wird dringend angeraten diesen über den BMW
Service deaktivieren zu lassen, um im
Falle eines Diebstahls nicht das Risiko einzugehen, den Versicherungsschutz auf
Grund grober Fahrlässigkeit zu verlieren.