Achtung! Vor Bestellung eines FEM oder
BDC
Steuergerätes muss die
Bezugsberechtigung des Kunden, des KFZ-
Halters oder eines berechtigten Dritten durch Vorlage von Original-KFZ-Papieren und eines amtlichen Lichtbildausweises sichergestellt werden!
Bei berechtigten Dritten ist zusätzlich eine Vollmacht des KFZ-Halters notwendig. Kopien der angeführten
Berechtigungsnachweise sind in der
Fahrzeugakte abzulegen.