Achtung! Vor Bestellung von diebstahlrelevanten Bauteilen (wie z.B.
Schlüsseln, Gleichschliessungen,
EWS/CAS Steuergeräten) muss die
Bezugsberechtigung des Kunden, des KFZ-
Halters oder eines berechtigten Dritten durch Vorlage von
Original-KFZ-Papieren und eines amtlichen Lichtbildausweises sichergestellt werden!
Bei berechtigten Dritten ist zusätzlich eine Vollmacht des KFZ-Halters notwendig.
Kopien der angeführten
Berechtigungsnachweise sind in der
Fahrzeugakte abzulegen.
Bei Verlust eines FZG-Schlüssels wird dringend angeraten diesen über den BMW
Service deaktivieren zu lassen, um im
Falle eines Diebstahls nicht das Risiko einzugehen, den Versicherungsschutz auf
Grund grober Fahrlässigkeit zu verlieren.
Für Fahrzeuge mit
M Doppelkupplungsgetriebe mit Drivelogic(S2MKANein) und
Sportgetriebe mit Doppelkupplung(S2TCANein)